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Vollmachtenrégime

In den demokratischen Systemen Europas hat sich im 19./20. Jahrhundert die Praxis herausgebildet, in extremen Gefahren- oder Katastrophensituationen die Regierungs- und Gesetzgebungsgewalt einem "Extrakonstitutionellen Staatsnotsrecht" zu unterstellen. Dabei übernimmt meist die Regierung die Kompetenzen des Parlaments, um schneller und agiler auf die Entwicklungen der Situation reagieren zu können. Ein Beispiel für diese Praxis hat sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts auch in der Schweiz ereignet: Sowohl während des Ersten- als auch während des Zweiten Weltkriegs traten National- und Ständerat ihre Kompetenzen mehr oder weniger vollumfänglich an den Bundesrat ab. Die darauffolgenden Perioden werden als "Vollmachtenrégime" bezeichnet. Unter den vielen Massnahmen, die der Bundesrat während dieser Periode ergriff, waren auch Regelungen zur Einrichtung einer Wehrmannsnotunterstützung, welche den Wehrmännern den Lohn ersetzen sollte, den sie aufgrund ihres Armeedienstes "verpassten". Dies waren die ersten Vorläufer der heutigen EO.