Glossar

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Kinderzulagen

Dienstleistende haben Anspruch auf Kinderzulagen, wenn sie Kinder unter 18 Jahren bzw. bis 25 Jahre (in Ausbildung) haben. Kinderzulagen werden gewährt für Kinder, die in einem juristischen Kindesverhältnis zu dem oder der Dienstleistenden stehen oder für Pflegekinder, welche die dienstleistende Person unentgeltlich zur dauernden Pflege und Erziehung zu sich genommen hat. Der Anspruch auf Kinderzulagen besteht für beide Elternteile, falls diese gleichzeitig ihren Dienst leisten.