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Entschädigungstabellen

Die Entschädigung durch die EO im Einzelfall wird durch eine Tabelle bemessen. Diese Tabelle wird durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) herausgegeben: https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/dienstleistende/sold-eo.html

EO

Die Abkürzung EO steht für Erwerbsersatzordnung. Bei der EO muss unterschieden werden zwischen EO für Dienstleistende und EO bei Mutterschaft. Geregelt sind die Leistungen der EO im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG).

EOG

Bundesgesetz vom 25. September 1952 über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG, SR 834.1). Es regelt sowohl die Leistungen bei Dienst (EO) als auch bei Mutterschaft (MSE). Dennoch wird der in diesem Gesetz geregelte Zweig der schweizerischen Sozialversicherungen einzig als EO bezeichnet und nicht als EO/MSE abgekürzt oder benannt.

Erste Säule

Mit der ersten Säule des dreistufigen Säulensystems in der Schweizerischen Vorsorge sorgt der Staat für eine minimale finanzielle Existenzgrundlage für seine Versicherten. Dabei gibt es mehrere Versicherungsfälle: Alter, Invalidität, ein Todesfall oder Erwerbsausfall infolge Dienst oder Mutterschaft, wie bei der EO. Finanziert wird die erste Säule durch das "Umlageverfahren". Das bedeutet, dass Erwerbstätige und Arbeitgeber monatlich Geld einzahlen, mit welchem dann die Renten und Taggelder der heutigen Rentner finanziert werden.

Erwerbsausfall

Der Erwerbsausfall bezeichnet einen "Schaden", der entsteht, wenn Erwerbstätige in Folge des Dienstes oder der Geburt ihres Kindes eine Zeit lang nicht mehr in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen. Für diesen Schaden möchte die EO entweder dem oder der Erwerbenden selbst oder seinem Arbeitgeber einen wesentlichen finanziellen Ausgleich schaffen.