Zukunft der AHV

Seit dem Start der AHV im Jahr 1948 hat sich das bedeutendste Sozialwerk der Schweiz zu einer modernen Sozialversicherung weiterentwickelt und sich den neuen Anforderungen der Gesellschaft und Wirtschaft angepasst. Volk, Bundesparlament und Bundesrat können je direkt Reformschritte vorschlagen. Der Entscheid liegt dann beim Bundesgesetzgeber und über den Weg des obligatorischen oder fakultativen Referendums bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern.

Reform der AHV
Die Finanzierung der AHV verschlechtert sich zusehends. Nachdem die Reform der Altersvorsorge 2020 durch das Schweizer Stimmvolk am 24. September 2017 abgelehnt wurde, wird derzeit eine neue Reformvorlage ausgearbeitet. Die Vorlage AHV 21 hat zum Ziel, das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis 2030 zu sichern und das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten. Mit AHV 21 schlägt der Bundesrat einerseits Massnahmen auf der Ausgabenseite vor, beispielsweise die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre für Frauen, andererseits aber auch Mehreinnahmen. Geplant ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2022. Weitere Informationen.
 

Im Bundesparlament werden in jeder Session laufend Vorstösse für allgemeine und punktuelle Änderungen der AHV eingereicht. Die Geschäftsdatenbank des Bundesparlaments (Curia Vista) hilft, schnell und einfach alle Vorstösse unter dem Suchbegriff "AHV" zu finden. Weitere Informationen.