Zukunft der AHV

Seit dem Start der AHV im Jahr 1948 hat sich das bedeutendste Sozialwerk der Schweiz zu einer modernen Sozialversicherung weiterentwickelt und sich den neuen Anforderungen der Gesellschaft und Wirtschaft angepasst. Volk, Bundesparlament und Bundesrat können je direkt Reformschritte vorschlagen. Der Entscheid liegt dann beim Bundesgesetzgeber und über den Weg des obligatorischen oder fakultativen Referendums bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern.

Reform der AHV
Die Finanzierung der AHV verschlechtert sich zusehends.

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Angenommen wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft.

Die Finanzen der AHV und das Niveau der Rentenleistungen sind somit für die nächsten zehn Jahre gesichert. Das Referenzalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Altersrücktritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer (MWST) leicht erhöht. Weitere Informationen.

Im Bundesparlament werden in jeder Session laufend Vorstösse für allgemeine und punktuelle Änderungen der AHV eingereicht. Die Geschäftsdatenbank des Bundesparlaments (Curia Vista) hilft, schnell und einfach alle Vorstösse unter dem Suchbegriff "AHV" zu finden. Weitere Informationen.