Glossar

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Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS)

Die Zentrale Ausgleichsstelle waltet als Verbindungsglied zwischen den Ausgleichskassen.
Organisatorisch ist sie ein Teil der Bundesverwaltung. Der Zentralen Ausgleichsstelle obliegen insbesondere: die Abrechnung mit den Ausgleichskassen über die vereinnahmten Beiträge und die ausbezahlten Leistungen, der Ausgleich der Saldi zwischen den Ausgleichskassen und dem Ausgleichsfonds der AHV, die Führung eines zentralen Registers über die zugeteilten Versichertennummern und über die bei den Ausgleichskassen bestehenden Individuellen Konten und die Mitwirkung beim Zusammenruf dieser Konten, die Führung eines Registers aller Rentenbezüger,- die Führung eines AHV-Sachleistungsregisters, die Erstellung der notwendigen Statistiken und die Entgegennahme der Todesfallmeldungen der Zivilstandsämter und ihre Weiterleitung an die Ausgleichskassen.

Zinsen

Entgelt, das man für das Entleihen von Geld bezahlen muss oder das man für das Anlegen von Geld erhält.