Glossar

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Sachleistungen

Sachleistungen sind konkrete Produkte, die materieller Natur sind, wie z.B. Hilfsmittel. Bei den Ergänzungsleistungen ist mit Sachleistungen auch die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten gemeint.

Schadenersatzverfügung

Fügt ein Arbeitgeber durch absichtliche oder grobfahrlässige Missachtung von Vorschriften der Versicherung einen Schaden zu, so hat er diesen zu ersetzen. Die Versicherung macht den Schaden durch Erlass einer Schadenersatzverfügung geltend. Der Schadenersatzanspruch verjährt zwei Jahre nachdem die Versicherung vom Schaden Kenntnis erhalten hat, spätestens aber fünf Jahre nach Eintritt des Schadens.

Selbständigerwerbende

Ein Selbständiger ist, wer in unabhängiger Stellung sein eigenes wirtschaftliches Risiko trägt und berechtigt ist, betriebliche Anordnungen zu treffen. Ein Selbständigerwerbender tritt nach aussen mit einem Firmennamen auf, kann seine Betriebsorganisation frei wählen und ist für mehrere Auftraggeber tätig. Als selbständigerwerbend gilt auch, wer andere Personen beschäftigt.

Sozialversicherungsabkommen

Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit vereinbart. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung der Leistungen ins Ausland.

Splitting = Einkommenssplitting

Mit dem Einkommenssplitting werden die während der Ehejahre erzielten Einkommen beider Ehegatten gesplittet, also je halbiert und dem anderen Ehepartner angerechnet. Die Teilung erfolgt auch bei den Erziehungs- und den Betreuungsgutschriften.
Die Voraussetzungen zur Einkommensteilung sind erfüllt, wenn die Ehegatten in den gleichen Kalenderjahren versichert waren. Das Splitting wird vorgenommen, sobald beide Ehegatten Anspruch auf eine Rente haben oder wenn die Ehe geschieden wird oder wenn ein Ehepartner stirbt und der andere bereits eine Rente bezieht.