Glossar


RAD

RAD ist die Abkürzung für den Regionalen Ärztlichen Dienst.

Bei Bedarf können die IV-Stellen für weitere Abklärungen Fachkollegen vom RAD beiziehen. Die RAD stehen den IV-Stellen als ärztliches Fachorgan zur Verfügung, um die versicherungsmedizinische Sicht zu beurteilen. Sie beurteilen, ob die funktionelle Leistungsfähigkeit der Versicherten ausreicht, um eine zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben. Sie sind in ihrem medizinischen Sachentscheid unabhängig. Bei Bedarf können sie neben den Dossieranalysen die Versicherten auch selber untersuchen.