Glossar


Arbeitsversuch

Mit einem Arbeitsversuch können sich gesundheitlich beeinträchtigte Personen, die über die entsprechenden Fähigkeiten verfügen, in einem Unternehmen im 1., freien Arbeitsmarkt über eine Dauer von bis zu sechs Monaten erproben. Finanziell sind sie dabei durch ein Taggeld oder eine Rente der Invalidenversicherung abgesichert. Der Arbeitgeber kann somit seinerseits einen potenziellen künftigen Angestellten in der Praxis testen. Dabei geht er kein Risiko ein, da vorerst kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird und kein Lohn zu entrichten ist.

Die Eingliederungschancen der Person, die einen Arbeitsversuch absolviert, können sich durch dieses gegenseitige Kennenlernen deutlich erhöhen.