Glossar


Anmeldung / IV-Anmeldung

Zum Bezug von Leistungen der IV müssen versicherte Personen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons eine Anmeldung einreichen. Für im Ausland wohnhafte Versicherte ist die IV-Stelle für Versicherte im Ausland zuständig. Im Gegensatz zur Meldung zur Früherfassung kann die IV-Anmeldung nur durch die versicherte Person selbst (oder deren gesetzlichen Vertreter) erfolgen. Die versicherte Person muss die Anmeldung zum Bezug von Leistungen eigenhändig unterzeichnen.