Glossar

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Familienausgleichskasse

Es gibt in jedem Kanton eine Familienausgleichskasse, die von der kantonalen Ausgleichskasse geführt wird; alle übrigen Ausgleichskassen können in allen Kantonen Familienausgleichskassen für die ihnen angeschlossenen Arbeitgebenden führen, müssen es aber nicht. Es gibt auch weitere von den Kantonen anerkannte berufliche und zwischenberufliche Familienausgleichskassen.

Familienzulagen (FZ)

Die Familienzulagen fallen sowohl in den Bereich der sozialen Sicherheit als auch der Familienpolitik. Sie sollen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Die Familienzulagen umfassen die Kinderzulage, die Ausbildungszulage, die Geburtszulage und die Adoptionszulage.

Formulare

Für die Kontaktaufnahme mit der Ausgleichskasse (sei es im Bereich Leistungen oder Beiträgen) ist in der Regel das Ausfüllen von Formularen notwendig.