Glossar

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EOG

Bundesgesetz vom 25. September 1952 über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG, SR 834.1). Es regelt sowohl die Leistungen bei Dienst (EO) als auch bei Mutterschaft (MSE). Dennoch wird der in diesem Gesetz geregelte Zweig der schweizerischen Sozialversicherungen einzig als EO bezeichnet und nicht als EO/MSE abgekürzt oder benannt.