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MSE

Die Abkürzung MSE steht für Mutterschaftsentschädigung. Neben den Leistungen für Dienstleistende richtet die EO auch Leistungen aus an Mütter, die aufgrund der Geburt eines Kindes einen Erwerbsausfall erleiden. Anders als bei der EO für Dienstleistende, welche sowohl Erwerbstätige als auch Nichterwerbstätige versichert, betrifft die MSE nur Mütter, welche erwerbstätig sind. Als Mutterschaftsversicherung kann diese Institution trotzdem nicht angesehen werden. Es wird nämlich kein neuer Zweig des Sozialversicherungsrechts geschaffen, sondern lediglich das System der EO für Dienstleistende, welches schon vorher bestand, ausgedehnt auf das "Versicherungsrisiko Mutterschaft". Die MSE findet sich seit 2005, als die siebte Revision der EO in Kraft trat, im EOG.