Glossar

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Dienstleistende

Als dienstleistende Person im Sinne des EOG (Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft) gilt, wer Dienst für die Schweizer Armee, für das Rote Kreuz, für den Schutzdienst oder für den Zivildienst verrichtet, rekrutiert wird oder an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von Jugend+Sport oder von Jungschützenvereinen teilnimmt. Die EO für Dienstleisende möchte einen wesentlichen finanziellen Ausgleich schaffen zum Erwerbsausfall.