Blick ins Ausland

EO für Dienstleistende

Die Milizorganisation der Schweizerischen Armee ist ein Grund, weshalb die EO eingeführt wurde und bis heute existiert. Im nahen Ausland kennen Deutschland und Frankreich ein Berufsarmeesystem. Auch das österreichische Bundesheer besteht mehrheitlich aus Berufsmilitärs. Gewisse Jägerbataillone und Ähnliches bestehen ausschliesslich aus Milizsoldaten. Der ausgefallene Lohn wird den Milizsoldaten mit einem Monatsgeld und einer Pauschalentschädigung für geleistete Präsenz abgegolten.


EO bei Mutter- und Vaterschaft

Deutschland kennt das Mutterschaftsgeld. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen beträgt dies 13 Euro pro Kalendertag und wird acht Wochen ausbezahlt. Zudem gibt es einen Zuschuss, der durch den Arbeitgeber ausgerichtet wird. Der Zuschuss beträgt die Differenz zwischen dem staatlich ausgerichteten Mutterschaftsgeld und dem durchschnittlichen Tageslohn der Mutter vor der Geburt. 

Österreich kennt den sogenannten Mutterschutz. Der Sozialversicherungsträger richtet während einer Karenzzeit von 20 Wochen – die Eltern können diese unter gewissen Vorgaben untereinander teilen – ein Mutterschaftsgeld aus. Dies entspricht dem Nettolohn, den die Mutter während 13 Wochen vor der Geburt des Kindes verdient hatte.

In Frankreich dauert der Mutterschaftsurlaub 16 Wochen. Während dieser Zeit herrscht eine Lohnfortzahlungspflicht. Danach kann die Mutter einen einjährigen Erziehungsurlaub beziehen. Dieser wird nicht bezahlt, beinhaltet aber eine Arbeitsplatzgarantie. Väter haben Anspruch auf elf Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub.

In Skandinavien kennt andere Modelle. Island gewährt Eltern eine neunmonatige Elternzeit, jeweils drei Monate davon für die Mutter, drei für den Vater und die restlichen drei können frei aufgeteilt werden. Während dieser Zeit besteht eine Lohnfortzahlungspflicht. Schweden bewilligt 480 Tage aufteilbarer Elternurlaub. Den Eltern wird während dieser Zeit 80 % des Bruttolohns ausbezahlt.