Glossar

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Prognostische Rentenberechnung = Rentenvorausberechnung

Wenn eine versicherte Person wissen will, wie hoch voraussichtlich die zu erwartende AHV-Rente ist, besteht die Möglichkeit einer Rentenvorausberechnung. Die Vorausberechnung zeigt auf, mit welchen ungefähren Rentenbeträgen bei der Pensionierung, einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet werden kann. Die genaue Rentenberechnung ist erst im Versicherungsfall (Alter, Tod oder Invalidität) möglich. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse oder das geltende Recht, kann dies den Rentenanspruch und die Höhe einer Rente wesentlich beeinflussen. Die Rentenvorausberechnung ist somit unverbindlich. Eine Rentenvorausberechnung kann jederzeit bei der Ausgleichskasse verlangt werden.