Glossar

RAD

RAD ist die Abkürzung für den Regionalen Ärztlichen Dienst.

Bei Bedarf können die IV-Stellen für weitere Abklärungen Fachkollegen vom RAD beiziehen. Die RAD stehen den IV-Stellen als ärztliches Fachorgan zur Verfügung, um die versicherungsmedizinische Sicht zu beurteilen. Sie beurteilen, ob die funktionelle Leistungsfähigkeit der Versicherten ausreicht, um eine zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben. Sie sind in ihrem medizinischen Sachentscheid unabhängig. Bei Bedarf können sie neben den Dossieranalysen die Versicherten auch selber untersuchen.

Rechtliches Gehör

Alle Personen haben Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht. Die betroffene Person muss vor Erlass einer ihm nachteiligen Entscheidung Gelegenheit haben, sich zur Sache zu äussern. Das Gericht trifft die Pflicht, das Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen. Dieser Grundsatz gilt bei allen Gerichten.

Rechtsmittelbelehrung

Eine Rechtsmittelbelehrung weist die betroffene Person eines Verwaltungsaktes oder Gerichtsentscheides auf seine Möglichkeiten hin, die behördliche oder gerichtliche Entscheidung anzufechten. Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung enthält die Bezeichnung als Rechtsmittelbelehrung, die Behörde oder das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist sowie die Frist, innerhalb der das Rechtsmittel einzulegen und gegebenenfalls zu begründen ist.

Rentenhöhe

Berechneter Rentenbetrag basierend auf der Beitragsdauer und dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen.

Rentenregister

Ein zentrales Register der laufenden Leistungen, worin die Geldleistungen erfasst sind und das dazu dient, ungerechtfertigte Zahlungen zu vermeiden, die Anpassung der Leistungen zu erleichtern und den Ausgleichskassen Todesfälle zu melden. Das Rentenregister wird von der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf geführt.