Glossar


Berufliche Massnahmen

Die IV handelt nach dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» und prüft deshalb bei jeder IV-Anmeldung unaufgefordert, ob berufliche Eingliederungsmassnahmen möglich und sinnvoll sind. Berufliche Massnahmen sollen die Erwerbsfähigkeit eines Patienten wieder herstellen, erhalten oder verbessern.

Berufliche Massnahmen können sein:

  • Berufsberatung
  • Umschulung
  • erstmalige berufliche Ausbildung
  • Arbeitsvermittlung
  • Arbeitsversuch
  • Einarbeitungszuschuss
  • Entschädigung für Beitragserhöhungen
  • Kapitalhilfe