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Erwerbsausfall

Der Erwerbsausfall bezeichnet einen "Schaden", der entsteht, wenn Erwerbstätige in Folge des Dienstes oder der Geburt ihres Kindes eine Zeit lang nicht mehr in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen. Für diesen Schaden möchte die EO entweder dem oder der Erwerbenden selbst oder seinem Arbeitgeber einen wesentlichen finanziellen Ausgleich schaffen.