Was sind Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV helfen dort, wo Renten, Einkommen und Vermögen die minimalen Lebenskosten nicht decken können. Die Ergänzungsleistungen (EL) sollen die Existenz sichern und Armut verhindern. 

Die Ergänzungsleistungen sind wie der Namen bereits sagt, Ergänzungen zu den AHV- oder IV-Renten. Grundvoraussetzung ist somit der Bezug einer AHV- oder IV-Rente. Um EL beziehen zu können, muss eine Person in der Schweiz wohnhaft sein. 

Die Höhe der EL entspricht dem Betrag, um den die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. Was genau als Einnahmen und Ausgaben gilt resp. in der Berechnung berücksichtigt werden kann, ist im Gesetz klar definiert. Sämtliche Einkommen und Vermögen müssen bei einer EL-Anmeldung offengelegt werden. 

Ergänzungsleistungen werden vollumfänglich aus Steuergeldern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden finanziert.

Ergänzungsleistungen für Personen zu Hause

Ergänzungsleistungen für Personen im Heim