Was ist die IV?

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische staatliche Sozialversicherung und ein wichtiges Element des schweizerischen Systems der sozialen Sicherheit.

„Eingliederung vor Rente“
Die IV unterstützt Personen, die durch Unfall, Krankheit oder Geburtsgebrechen in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Sie fördert den beruflichen Wieder- oder Neueinstieg. Die IV agiert nach dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente". Ziel ist es, dass Betroffene nicht aus dem Arbeitsprozess ausscheiden oder wieder in diesen eingegliedert werden.

Das Drei-Säulen-Prinzip
Das Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf dem so genannten Drei-Säulen-Prinzip: Die IV und die AHV bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen (EL) die erste Säule. Sie soll den Existenzbedarf decken und ist obligatorisch. Die ebenfalls obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskasse) bildet die zweite Säule, und die freiwillige Selbstvorsorge, das Sparen, stellt die dritte Säule dar.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für individuelle Bedürfnisse und Anliegen im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung sind die kantonalen IV-Stellen zuständig. Sie bieten der Bevölkerung kompetente Beratung.

Einen Überblick über das Schweizer Sozialversicherungssystem bietet die Website der Informationsstelle AHV/IV. Die Informationsstelle arbeitet im Dienste aller Ausgleichskassen und IV-Stellen der Schweiz. Sie vertreibt in erster Linie diverse nationale Publikationen zu den Sozialversicherungen der 1. Säule.