Glossar

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Organhaftung

Verwaltungsräte und Geschäftsführung können persönlich für die von ihrem Unternehmen zu zahlenden Sozialversicherungsabgaben haften. Dies trifft in erster Linie auf AHV-Abgaben im Konkursfall zu. Die Gesetzgebung setzt Organpersonen mit Arbeitgebern gleich.