Glossar

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Beiträge zur Förderung der Altershilfe

Gemäss AHV-Gesetzt (AHVG Art. 101 bis) darf die AHV gesamtschweizerisch tätigen gemeinnützigen privaten Institutionen Beiträge an die Personal- und Organisationskosten gewähren. Diese Beiträge müssen für die Durchführung von Aufgaben zugunsten Betagter eingesetzt werden. Eine solche Institution ist beispielsweise die Pro Senectute.