Glossar

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Auslandschweizer

Jeder Schweizer Bürger, wo immer er auch lebt, hat Anspruch auf eine schweizerische Altersrente, wenn während mindestens eines Jahres Beiträge geleistet wurden. Während die AHV-Beiträge für die Bewohner der Schweiz obligatorisch sind, können sich Auslandschweizer grundsätzlich nur freiwillig anmelden. Durch diese freiwillige Versicherung soll vermieden werden, dass Auslandschweizer im Versicherungsfall überhaupt keine Rente oder ausschliesslich aufgrund der in der obligatorischen Versicherung zurückgelegten Beitragsjahre Renten erhalten. Denn schon ein einziges fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Kürzung der Rente.