Glossar

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Aufschub der Altersrente

Personen, die Anspruch auf eine Altersrente haben, können den Bezug der Rente um mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre aufschieben. Beim Rentenaufschub verzichtet die rentenberechtigte Person während der Dauer des Aufschubes auf den Bezug der ihr zustehenden Rente. Der Aufschub umfasst gleichzeitig die dazugehörigen Kinderrenten. Innerhalb der Aufschubsdauer kann die Rente nach freier Wahl abgerufen werden. Der Aufschub der Rentenzahlung bewirkt eine Erhöhung der Altersrente oder der sie allenfalls ablösenden Hinterlassenenrenten und muss spätestens bis ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs geltend gemacht werden.