Glossar

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Massgebender Lohn

Der Lohn, auf dem Beiträge entrichtet werden müssen, wird als massgebender Lohn bezeichnet. Zu ihm gehören alle in der Schweiz oder im Ausland ausbezahlten Entgelte, die eine Arbeitnehmende oder ein Arbeitnehmender für geleistete Arbeit erhält inkl. Gratifikation und 13. Monatslohn. Zudem zählen auch Leistungen des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, soweit sie nicht aufgrund ihres Sozialleistungscharakters vom massgebenden Lohn ausgenommen sind.