Glossar

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Auskunftspflicht

Die Ausgleichskassen und die Arbeitgeber müssen den Revisions- und Kontrollstellen Einsicht in ihre Bücher und Belege gewähren. Nichterwerbstätige, Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer ohne beitragspflichtige Arbeitgeber müssen den Ausgleichskassen wahrheitsgetreue Auskunft erteilen. Zudem sind die Ausgleichskassen, Arbeitgeber und alle sonstigen mit der Durchführung des AHVG und deren Kontrolle beauftragten Personen und Stellen sowie die Versicherten verpflichtet, dem Bundesamt alle Auskünfte zu geben und alle Akten zur Einsichtnahme einzusenden, die es zur Durchführung der Aufsicht braucht.