Glossar

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Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen von Bundesbehörden. In gewissen Sachbereichen ist das Gericht auch für die Überprüfung kantonaler Entscheide zuständig und urteilt ausserdem vereinzelt in Klageverfahren.

Direkte Bundessteuer

Für die Privatpersonen (natürliche Personen) wird die direkte Bundessteuer auf dem Einkommen (Einkommenssteuer) erhoben, für die Unternehmen und Gesellschaften (juristische Personen) auf dem Gewinn (Gewinnsteuer). Die direkte Bundessteuer wird von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen.

Durchschnittliches Jahreseinkommen

Das durchschnittliche Jahreseinkommen setzt sich einerseits aus dem Durchschnitt der Erwerbseinkommen und andererseits den Durchschnitten aus Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zusammen.

Eidgenössisches Departement des Innern

Das EDI ist zuständige für die Bereiche Sozialversicherungen, Medikamentensicherheit, Tierschutz,  Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft, Kultur- und Filmförderung, Familienpolitik, die Gleichstellung von Frau und Mann und Menschen mit Behinderungen, Statistiken, die Wettervorhersagen und  Rassismus. Aufgabe des EDI ist es, den heutigen qualitativ hohen Standard in der Altersvorsorge und im Gesundheitswesen für künftige Generationen zu sichern. Es gilt nicht nur zu bewahren, sondern vorausschauend Reformen einzuleiten und den sich verändernden gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen.  Dabei sind Gerechtigkeit und Solidarität ein grosses Anliegen.

Einkommensgrenze

Ein vom Parlament festgelegtes jährliches maximal (minimal) Einkommen welches für die Bemessung von Anspruch von Leistungen relevant ist.

Einkommenssplitting = Splitting

Mit dem Einkommenssplitting werden die während der Ehejahre erzielten Einkommen beider Ehegatten gesplittet, also je halbiert und dem anderen Ehepartner angerechnet. Die Teilung erfolgt auch bei den Erziehungs- und den Betreuungsgutschriften.
Die Voraussetzungen zur Einkommensteilung sind erfüllt, wenn die Ehegatten in den gleichen Kalenderjahren versichert waren. Das Splitting wird vorgenommen, sobald beide Ehegatten Anspruch auf eine Rente haben oder wenn die Ehe geschieden wird oder wenn ein Ehepartner stirbt und der andere bereits eine Rente bezieht.

Einsprache

Eine Einsprache ist das erstinstanzliche Rechtsmittel im schweizerischen Recht. Idealtypisch wird die Einsprache von derjenigen Stelle beurteilt, welche bereits die angefochtene Verfügung erlassen hat.

Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen (EL) wurden 1966 eingeführt. Sie helfen dort, wo AHV/IV-Renten bzw. IV-Taggelder und weitere Einkommen sowie das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. EL sollen die Existenz sichern und letztlich Armut verhindern.
Sozialpolitisch sind die EL somit ein massgeschneidertes Instrument, um für jeden Rentner das verfassungsmässig garantierte Grundrecht auf Existenzsicherung individuell konkret zu gewährleisten.

Erwerbseinkommen

Zum Erwerbseinkommen gehören jene Einkünfte, die einem Versicherten aus einer Tätigkeit zufliessen und dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen. Unter Kapitalertrag, welcher nicht der Beitragspflicht unterliegt, ist die blosse Verwaltung des eigenen Vermögens zu verstehen. Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt, wer hier in unselbständiger oder selbständiger Stellung in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft oder freien Berufen tätig ist.

Erwerbsjahrsprinzip

Die beitragspflichtigen Einkommen von Arbeitnehmern werden im individuellen Konto unter dem Jahr eingetragen, in dem sie ausbezahlt wurden. Die Einkommen werden jedoch im Erwerbsjahr eingetragen, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Lohnauszahlung nicht mehr für den Arbeitgeber tätig ist oder den Beweis erbringt, dass das beitragspflichtige Einkommen von einer Erwerbstätigkeit stammt, die in einem früheren Jahr ausgeübt wurde und für die weniger als der Mindestbeitrag entrichtet wurde.

Erziehungsgutschriften

Die Erziehungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen, sondern Zuschläge zum Erwerbseinkommen, die erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Anspruch auf Erziehungsgutschriften haben Altersrentner und -rentnerinnen für jedes Jahr, in dem sie Kinder unter 16 Jahren hatten. Erziehungsgutschriften betragen das Dreifache der jährlichen Minimalrente zum Zeitpunkt des Anspruchsbeginns. Bei verheirateten Personen wird die Gutschrift während der Ehejahre je zur Hälfte auf die Ehepartner aufgeteilt.

Finanzierung der AHV

Die AHV wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert, d.h. die Einnahmen eines bestimmten Rechnungsjahres dienen grundsätzlich zur Deckung der Versicherungsausgaben im gleichen Jahr. Es wird also nicht ein Kapital geäufnet. Die für die Finanzierung der Aufwendungen notwendigen Mittel bezieht die AHV aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber, Beiträgen des Bundes, Mehrwertsteuer, Spielbankenabgabe, Ertrag des Ausgleichsfonds und Regress.

Formulare

Für die Kontaktaufnahme mit der Ausgleichskasse (sei es im Bereich Leistungen oder Beiträgen) ist in der Regel das Ausfüllen von Formularen notwendig.

Freibetrag

Ist ein festgesetzter Betrag, der die Bemessungsgrundlage für eine Leistung mindert. Es gilt nur der den Freibetrag übersteigende Teil zur Bemessung. Beispielsweise müssen Personen, die nach dem Erreichen des Rentenalters weiter erwerbstätig sind, noch immer Lohnbeiträge einzahlen. Sie können aber einen Freibetrag von jährlich 16'800 Franken (Stand Januar 2017) abziehen. Nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig.

Freiwillige Versicherung

Die freiwillige Versicherung wird Staatsangehörigen der Schweiz und von Mitgliedstaaten der EU und der EFTA angeboten, wenn sie ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, der EU und der EFTA haben. Es wird ein Nachweis einer Bindung zur Schweiz und zur AHV verlangt. Dieser Nachweis wird mit ununterbrochenen fünf Jahren Versicherung unmittelbar vor dem Beitritt zur freiwilligen Versicherung erbracht. Dabei werden in der EU bzw. EFTA zurückgelegte Versicherungszeiten nicht berücksichtigt.

Geldleistungen

Geldleistungen in den Sozialversicherungen sind insbesondere Taggelder, Renten, jährliche Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen und Zulagen zu Sachleistungen.

Gemeindezweigstellen

Die kantonalen Ausgleichskassen unterhalten in der Regel in jeder Gemeinde eine Zweigstelle. Diesen Zweigstellen obliegt die wichtige Aufgabe des direkten Verkehrs mit den Versicherten. Dabei werden nicht nur Auskünfte erteilt und Formulare abgegeben, sondern häufig auch tatkräftige Mithilfe bei der Erstellung der Abrechnungen geleistet.

Generationenvertrag

Bei der AHV spricht man vom sogenannten Generationenvertrag und meint damit, dass Junge und Erwerbstätige die Leistungen der Rentnerinnen und Rentner finanzieren.

Hilflosenentschädigung

Altersrentner haben zusätzlich zur Rente Anspruch auf Hilflosenentschädigungen, sofern sie in schwerem, mittlerem oder leichtem Grad hilflos sind. Hilflos ist, wer für alltägliche Verrichtungen wie Ankleiden, Toilette benützen, Essen, Aufstehen, Absitzen usw. dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen ist. Die Entschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Die AHV finanziert auch eine Reihe von Hilfsmitteln für Altersrentner, welche für die Fortbewegung, Kontaktherstellung oder Selbstsorge benötigt werden, wie z.B. Prothesen, Hörgeräte oder orthopädische Massschuhe.

Hilflosigkeit

Hilflosigkeit liegt vor, wenn eine Person in alltäglichen Lebensverrichtungen (aufstehen, absitzen, ankleiden, essen etc.) regelmäßig auf die Hilfe von Dritten angewiesen ist. Zudem gilt auch als hilflos, wer wegen eines Gebrechens dauernde und besonders aufwändige Pflege benötigt, einer dauernden persönlichen Überwachung bedarf oder wegen einer schweren Sinnesschädigung oder eines schweren körperlichen Gebrechens nur mit Hilfe Dritter in der Lage ist, gesellschaftliche Kontakte zu pflegen.

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